Beschwerde- und Einspruchsrichtlinie Unser Engagement für einen fairen und transparenten Lösungsprozess. Zuletzt aktualisiert: 5. Dezember 2025
1. Zweck Diese Richtlinie beschreibt das Verfahren zur Einreichung und Bearbeitung von Beschwerden und Einsprüchen im Zusammenhang mit den Akkreditierungs- und Zertifizierungsaktivitäten von IECC, um eine unparteiische und zeitnahe Lösung zu gewährleisten. 2. Definitionen
  • Beschwerde:Eine Unzufriedenheitsäußerung, die nicht ein Einspruch ist, von einer Person oder Organisation an IECC, die sich auf die Aktivitäten dieser Stelle oder einer von IECC akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle bezieht.
  • Einspruch:Ein Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Überprüfung einer von IECC getroffenen nachteiligen Entscheidung in Bezug auf ihren gewünschten Akkreditierungsstatus.
3. Einreichung einer Beschwerde

Beschwerden müssen schriftlich eingereicht werden anlegal@iecc.worldund sollten Folgendes enthalten:

  • Name und Kontaktdaten des Beschwerdeführers.
  • Eine klare Beschreibung der Beschwerde und der beteiligten Parteien.
  • Unterstützende Nachweise (falls zutreffend).
4. Einreichung eines Einspruchs Einsprüche müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der nachteiligen Entscheidung schriftlich bei IECC eingereicht werden. Der Einspruch sollte die Gründe für den Antrag auf Überprüfung und alle relevanten unterstützenden Informationen enthalten. 5. Prozess Nach Erhalt wird IECC den Eingang bestätigen und eine unparteiische Untersuchung durchführen. Der Beschwerdeführer oder Einspruchsführer wird über den Fortschritt und das Ergebnis informiert. IECC ist bestrebt, alle Angelegenheiten innerhalb von 60 Tagen zu lösen.